Der Kauf einer Immobilie ist mit dem abschließenden Notartermin beurkundet. Das ist allerdings noch nicht das Ende des Verkaufsprozesses. Verkäufer und Käufer müssen danach noch etwas Geduld üben, bis die Kaufpreiszahlung über die Bühne gegangen ist und die Schlüsselübergabe den Prozess schließlich beendet.
Die Immobilie ist verkauft, jetzt fehlt nur noch das Geld auf dem Konto. Doch das sollte man nicht allzu schnell für etwas anderes einplanen, denn oft vergeht noch ein wenig Zeit, bis die Summe wirklich da ist. Warum ist das so?
Die Zahlung ist abhängig von der sogenannten Kaufpreisfälligkeit. Diese wird vom Notar festgelegt. Voraussetzung Dafür müssen verschiedene Punkte und Ereignisse zunächst abgeschlossen sein. In unserem Überblick erfahren Sie, welche das sind.
Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit
Erster Schritt: die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dieser Verwaltungsakt ist abhängig von den Kapazitäten und der Bearbeitungsgeschwindigkeit des jeweiligen Grundbuchamts. Vor allem in Städten müssen Sie für diesen Schritt mehrere Wochen einplanen. Wenn Sie Glück haben, geht es schneller.
Weiter geht es mit dem Löschen der Grundschuld, die eventuell noch besteht. Gut zu wissen: Auch wenn der Vorbesitzer die Immobilie bereits komplett abgezahlt hat, ist die Grundschuld in der Regel noch eingetragen.
Besteht eventuell noch ein Vorkaufsrecht? Dies kann in einigen Städten und Gemeinden der Fall sein. Für den Verkäufer und Käufer bedeutet auch dies: abwarten. Geklärt werden muss, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausüben wird oder aber darauf verzichtet.
Wenn der Verwalter das letzte Wort hat
Wird eine Eigentumswohnung veräußert, sollte man an die Verwaltung denken. Denn es könnte die Zustimmung des Verwalters vonnöten sein. Auch dafür heißt es, Zeit einzuplanen. Zum Beispiel kann es sein, dass die Hausverwaltung mit Personalengpässen zu kämpfen hat oder ganz einfach überlastet ist.
Sind alle Schritte getan und die Unterlagen beieinander, wird sich der Notar davon überzeugen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Anschluss kann der Sekt kaltgestellt werden, denn die lang ersehnte Kaufpreiszahlung kann erfolgen. Das ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen erledigt, egal ob auf das Konto des Verkäufers oder ein Notaranderkonto überwiesen wird.
Kann man den Weg vom Notartermin zur Kaufpreiszahlung abkürzen?
Auch bei diesem Prozess gilt, dass eine gute Vorbereitung die halbe Miete ist. Ein regionaler Profimakler kann schon in der Vermarktungsphase dafür Sorge tragen, dass alle benötigten Voraussetzungen geschaffen werden, um den Eigentumsübergang so kurz wie möglich zu halten und somit langen Wartezeiten zu entgehen.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.