Der Verkäufer ist Eigentümer der Immobilie und bleibt auch während unserer Beauftragung stets der „Herr des Geschäftes“. Wann, an wen und auch zu welchem Preis er die angebotene Immobilie veräußert, entscheidet er alleine. Unsere Aufgabe ist es, dem Verkäufer einen oder mehrere konkrete bankgeprüfte Kaufinteressenten zu präsentieren.
Wer entscheidet über den Kaufpreis einer Immobilie?
9. Dezember 2020|