Beim Erwerb einer Immobilie sind die sogenannten Kaufnebenkosten nicht zu vernachlässigen, sie werden häufig unterschätzt. Grunderwerbsteuer, Kosten für Notar und Grundbuch sowie eine evtl. Maklerprovision variieren je nach Bundesland.
In NRW beträgt die Grunderwerbsteuer satte 6,5% vom Kaufpreis, das ist bundesweit der höchste Wert und mit Abstand der höchste Betrag innerhalb der Kaufnebenkosten. Den derzeit niedrigsten Satz (3,5%) zahlt man in Bayern und Sachsen. Wie begründen sich diese Unterscheide eigentlich?!
2019 haben die Bundesländer bei der Grunderwerbsteuer zusammen die Rekordsumme von 15,8 Milliarden Euro eingenommen. Das ist ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 12% und sorgt für Unverständnis.
Während bezahlbarer Wohnraum gesucht wird und die politischen Debatten beherrscht, treiben die Länder selbst die Wohnkosten entscheidend in die Höhe und überbieten sich im Wettstreit um die maximale Grunderwerbsteuer. Diese Abgabe wurde, seitdem sie seit 2006 statt vom Bund nun von den Ländern in Eigenregie festlegt wird, insgesamt 27 (!) Mal erhöht. Das ist ein echter Skandal!
Der Staat hat kein Wohnkonzept. Das Baukindergeld wird durch die Grunderwerbsteuer ad absurdum geführt und widerspricht dessen Ziel, den Kauf von Eigentum und somit die Vorsorge fürs Alter zu fördern.
Die Lösung ist einfach und auch im Koalitionsvertrag festgelegt: Ein Freibetrag von der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Passiert ist in dieser Sache bisher nichts.
Diplom-Kaufmann Udo Grondowski
-Vorstand der VOBA IMMOBILIEN eG